Geld verschenken oder Wertpapiere?

Worauf beim Übertrag von liquidem Vermögen zu achten ist

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Manchmal kommt es vor, dass Eltern ihren Kindern einen Teil ihres Vermögens schenken möchten. Ob es dann besser ist, einen Geldbetrag zu übertragen oder Wertpapiere, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Welche das sind, und auf was man sonst noch achten sollte, beleuchte ich im folgenden Beitrag.

Wenn Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten einen Vermögensteil übertragen, stellt sich meist die Frage, was am günstigsten für alle Beteiligten ist. Um das zu beurteilen, bedarf es zunächst einiger Kriterien, anhand derer die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Optionen zu bewerten sind. Diese sind 1. die Einkommensteuer (oder genauer Abgeltungsteuer), 2. die Schenkungsteuer, 3. die Anlagestrategie des Begünstigten und 4. die Auswirkungen für den Schenker.

Bargeld schenken ist der einfachste Weg…

Wird Bargeld übertragen, hat dies für den Begünstigten in Bezug auf die Abgeltungsteuer keine Bedeutung, da er keine Kursgewinne oder Zinsansprüche o.ä. mitübertragen bekommt, die er andernfalls zu versteuern hätte. In puncto Schenkungsteuer ergeben sich auch keine Nachteile, wenn der Betrag sich im Rahmen des Freibetrags bewegt. Und falls der Betrag oberhalb des Freibetrags liegt, lässt sich die Steuerlast im Vorfeld genau ermitteln. Und Bargeld stellt für den Begünstigten die beste Option dar, da er dieses direkt investieren/konsumieren kann.

Werden z.B. Renten-ETF/festverzinsliche Wertpapiere übertragen, erhält der Begünstigte auch automatisch noch Zinsansprüche übertragen, die er zu versteuern hat. Auch die Kursgewinne, die seit Kauf – der u.U. schon viele Jahre zurückliegt – aufgelaufen sind, sind von dem Begünstigten über die Abgeltungssteuer zu versteuern. Das können selbst bei konservativen Anleihen/ETFs durchaus Gewinne von über 10% sein. Hier sollte man also schon genauer schauen, damit der Begünstigte beim späteren Verkauf nicht von einem hohen Steuerabzug überrascht wird.

… bei Wertpapieren kann es Überraschungen geben…

Hinsichtlich der Schenkungsteuer kann man nur grob den Wert der zu übertragenden Wertpapiere kalkulieren. Selbst wenn man beim Ausfüllen des Depotübertrags den Wert der Papiere exakt auf die Höhe des Freibetrags trimmt, so vergehen doch Tage, wenn nicht Wochen, bis der Übertrag von der Bank bearbeitet wird. Und dann kann der Wert (deutlich) unter- oder oberhalb der geplanten Summe liegen, was dann eine Zahlung von Schenkungsteuer nach sich zöge. Denn gem. § 9 Abs 1 Nr. 2 ErbStG ist der Wert bei Einbuchung ins Depot des Begünstigten maßgeblich und nicht etwa der Tag, an dem die Schenkung unterzeichnet wird.

Darüber hinaus ist auch nicht sicher, ob diese Papiere zur Anlagestrategie des Begünstigten passen. Wenn ja, umso besser, da diese dann direkt in das bestehende Depot des Begünstigten integriert werden können. Wenn nein, müssen diese erst veräußert werde. Dabei kann der Erlös (incl. eines Steuerabzugs) unterhalb des geplanten Schenkungsbetrag liegen.

Daher sollte bei konservativen Papieren geschaut werden, welche Konsequenzen der Übertrag für den Begünstigten hat bzw. welche Zahlungen an Abgeltung- und/oder Schenkungsteuer damit einhergehen.

… die nicht immer freudig sind!

Bei der Schenkung von Aktien (-Fonds, -ETFs) gelten die Überlegungen wie im oberen Absatz analog, ggf. noch in verschärfter Form: Werden Positionen verschenkt, die hohe nicht realisierte Gewinne aufweisen, kommt es beim Begünstigten (unweigerlich) zu einer Steuerzahlung beim Verkauf dieser Papiere. Auch das Kursänderungsrisiko (wohlgemerkt in beide Richtungen), dem die Papiere während des Übertragungsverfahrens unterworfen sind, kann zu Überraschungen führen: Sei es, dass die Wertpapiere stark gestiegen sind, was ggf. zu einem Überschreiten des Freibetrags führt und eine Steuerzahlung nach sich zieht. Sei es, dass die Papiere stark gefallen sind, so dass der eigentlich anvisierte Schenkungsbetrag womöglich (deutlich) unterschritten wird. Aus diesen Gründen ist es gerade bei schwankungsintensiven Wertpapieren (z.B. Aktien o.ä.) unerlässlich, sich vorher Gedanken zu machen, ob diese überhaupt verschenkt werden sollen.

Darüber hinaus ist auch zu überlegen, ob der Begünstigte diese Wertpapiere gut mit seiner Anlagestrategie vereinbaren kann. Wenn ja, können diese Papiere auch bis auf weiteres im Depot des Begünstigten verbleiben. Selbstverständlich sind dann alle aufgelaufenen Gewinne, auch jene, die schon vor der Schenkung existierten, durch den Begünstigten beim späteren Verkauf zu versteuern. Und wenn die angedienten Wertpapiere nicht zum Anlageprofil des Beschenkten passen, wird er sie unweigerlich verkaufen wollen, um dann für ihn passendere Investments zu finden.

Auswirkungen für den Schenker im Blick haben

Selbstverständlich ist auch die persönliche Situation des Schenkers zu beachten: Verschenkt er Bargeld, ist das für ihn der bequemste Weg. Möchte er gerne – aus welchen Gründen auch immer – nur Aktien oder nur Anleihen übertragen, so wird sich das Risikoprofil seines Portfolios ggf. deutlich verschieben; sei es, dass es nach dem Übertrag deutlich risikoärmer oder riskanter aufgestellt ist. Diese Unwucht gilt es ebenfalls mit ins Kalkül zu ziehen, denn um das vorherige Risikoprofil wiederherzustellen, bedarf es vermutlich einiger Umschichtungen im Portfolio des Schenkenden, die ebenfalls steuerliche Zahlungen auslösen können.

Gute Planung verhindert böse Überraschungen

Die Frage also, welcher Vermögenswert idealerweise verschenkt werden soll, lässt sich nicht pauschal beantworten. Offensichtlich scheint man mit dem Übertrag von (Bar-) Geld auf der sicheren Seite zu sein, da es hier zu keinen ungewollten Entwicklungen kommen kann. Bei allen anderen Arten von Wertpapieren kann es – durch die zeitliche Verzögerung – zu Kursveränderungen kommen, die ungewollte (steuerliche) Konsequenzen nach sich ziehen können. Um diese Unwägbarkeiten etwas zu mildern, sollten sich alle Beteiligten gemeinsam im Vorfeld Gedanken machen, wie sich der Übertrag einzelner Vermögenswerte für die einzelnen Parteien auswirken. Findet man hier einen Konsens, der allen Beteiligten gerecht wird, lässt sich manches Ärgernis schon im Vorfeld durch vorausschauende Planung aus dem Weg räumen!