In diesen Tagen zahlen viele Unternehmen eine Dividende an ihre Eigner aus. Um den Steuerabzug auf diese Zahlungen zu vermeiden, kaufen manche Anleger Aktien, die eine sog. „steuerfreie Dividende“ offerieren. Doch gibt es diese steuerfreien Dividenden wirklich? Dieser Frage gehe ich im folgenden nach und erläutere, was es damit auf sich hat.
Gerade ist wieder Dividenden-Saison, die Zeit, in der viele Unternehmen ihre Anleger mit einer Dividende erfreuen. Doch leider wird die Freude auf Seiten des Aktionärs getrübt, weil der Fiskus Abgeltungssteuer und Soli (und ggf. Kirchensteuer) durch die depotführende Bank in Abzug bringt, wenn der individuelle Freibetrag schon ausgeschöpft ist. Bei ausländischen Aktien kommt auch noch eine Quellensteuer hinzu!
Steuerfreie Dividenden….
Kein Wunder, dass mancher Anleger geneigt ist, diesen Steuerabzug zu vermeiden und auf Suche nach „steuerfreien Dividenden“ geht. Zunächst stellt die Dividende den Anteil des Gewinns eines Unternehmens dar, der an seine Eigner ausgeschüttet wird. Bei deutschen Aktien geschieht dies meist einmal pro Jahr, bei US-Aktien kann dies auch quartalsweise stattfinden. Wird also die Dividende aus den laufenden Gewinnen gezahlt, stellt dies einen steuerpflichtigen Ertrag dar, der – wie oben erwähnt – zu versteuern ist.
Werden die Dividenden jedoch nicht aus den laufenden Gewinnen gezahlt, sondern von einem steuerlichen Einlagenkonto, handelt es sich formal auch nicht um eine Gewinnausschüttung, sondern um eine Rückzahlung geleisteter Einlagen. Dies hat zur Folge, dass diese Zahlung auch nicht mit Abgeltungsteuer belegt ist.
… sind gerade nicht steuerfrei!
Komplett steuerfrei ist diese Zahlung dennoch nicht, da zum Zeitpunkt der Auszahlung die Bank den Anschaffungskurs der Aktie um den Ausschüttungsbetrag reduziert. Sollte der Anleger diese Aktie dann künftig veräußern wollen, wird sein Gewinn auch den Dividendenbetrag beinhalten, der wiederum komplett zu versteuern ist. Ausnahme: Die Aktien wurden vor Einführung der Abgeltungsteuer in 2009 erworben. In diesem Fall bleiben die Gewinne tatsächlich steuerfrei.
Es handelt sich somit also nicht um eine tatsächlich steuerfreie Dividende, sondern die Steuerlast wird lediglich auf den Verkaufszeitpunkt in der Zukunft verschoben. Dies mag auf den ersten Blick lukrativ erscheinen, allerdings gilt dies nur für Anleger, die ihren Freibetrag jedes Jahr ausschöpfen werden. Bei einem Anleger, dessen Freibetrag nicht ausgeschöpft wird, verpufft dieser Effekt und verkehrt sich u.U. noch zum Nachteil des Anlegers: Dies ist dann der Fall, wenn die Summe aller „steuerfreien Dividenden“ im Jahr des Verkaufs den Freibetrag übersteigen. Hätte er die jährlich anfallenden Dividenden im Rahmen seines Freibetrags vereinnahmt, wären diese tatsächlich steuerfrei gewesen. Übersteigen nun aber die kumulierten Dividenden den Freibetrag, so ist der den Freibetrag übersteigende Anteil mit Steuerabzug zu belegen.
Steuerliche Vergünstigungen inhaltlich prüfen
Fazit: Steuerfreie Dividenden im eigentlichen Sinne gibt es also nicht – abgesehen von der o.g. Ausnahme! Gut beraten ist der, der sich mit dieser Thematik auseinandersetzt und dann seine Entscheidung für/gegen den Kauf einer solchen Dividenden-Aktie trifft. Der bloße Kauf solcher „steuerfreier Dividenden“-Aktien kann neben kursmäßigen Enttäuschungen auch noch steuerlich zum Nachteil gereichen. Steuerliche Aspekte sind im Rahmen einer Anlageentscheidung wichtig, aber sie sollten nie die ausschlaggebende Komponente sein; die Qualität des Investments sollte stets im Vordergrund stehen. Und wenn dann noch eine steuerliche Vergünstigung damit einher geht, umso besser!